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Betriebsintegrierte Arbeitsplätze (BiAP)

„Mittendrin – im ersten Arbeitsmarkt“

  • Arbeitsplatz außerhalb der Werkstatt in einem Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes
  • Ziel: Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt, aber Rückkehr in die Werkstatt jederzeit möglich
  • Unterstützende Tätigkeiten in verschiedensten Arbeitsbereichen
  • Fachkundige Anleitung vor Ort und durch Integrationsassistenten der Werkstatt
  • BiAP-Einsatzstellen der SBK:
    – Einzelhandel
    – Hotel- und Gastronomiebereich
    – Handwerksbetriebe
    – Krankenhäuser
    – Senioren- und Pflegezentren
    – Transportdienste
    – Verwaltung/Bürodienstleistungen
    – Wäscherei
  • Individuelle Beratung durch den sozialen Dienst der Werkstätten

Die Vorteile für Ihr Unternehmen bei der Beschäftigung eines Menschen mit Behinderung

  • Rückkehr des Beschäftigten in die Werkstatt jederzeit möglich
  • Sozial- und Unfallversicherung über die SBK
  • Beitrag zur gesellschaftspolitischen Verantwortung/ Integrationsbeitrag – öffentlichkeitswirksames soziales Engagement des Unternehmens
  • Gelegenheit einen Beschäftigten während eines Praktikums unverbindlich kennen zu lernen
  • Möglichkeit einem Beschäftigten eine Beschäftigung zu bieten – Vollzeit oder Teilzeit
  • Beschäftigter bleibt Mitarbeiter der SBK, es entsteht kein Arbeitsverhältnis bei Abschluss eines Kooperationsvertrages – keine Arbeitnehmerüberlassung
  • 50% der Lohnanteile können auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden. Wir berechnen für unsere Leistungen nur den verminderten Steuersatz von 7%.
  • Bei Übernahme des Beschäftigten in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis sind finanzielle Zuschüsse/ Prämien per Antrag bei der Agentur für Arbeit/ Landschaftsverband Rheinland möglich.
  • Firmen können sich durch diese voll subventionierten Arbeitsplätze zusätzliche Dienste leisten, die zu einer Entlastung der übrigen Belegschaft führen,
  • Es entstehen zunächst ausschließlich zusätzliche Beschäftigungsplätze, vorhandene Arbeitsplätze werden also nicht verdrängt
  • Grundausstattung an Arbeitsschutzbekleidung sowie Vorsorgeuntersuchungen durch die SBK

Informationen hierzu erhalten Sie hier…

Fachbereichsleiterin

Christian Manz
0221 7775-3401
christian.manz@sbk-koeln.de