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Betriebsintegrierte Arbeitsplätze (BiAP)
„Mittendrin – im ersten Arbeitsmarkt“
- Arbeitsplatz außerhalb der Werkstatt in einem Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes
- Ziel: Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt, aber Rückkehr in die Werkstatt jederzeit möglich
- Unterstützende Tätigkeiten in verschiedensten Arbeitsbereichen
- Fachkundige Anleitung vor Ort und durch Integrationsassistenten der Werkstatt
- BiAP-Einsatzstellen der SBK:
– Einzelhandel
– Hotel- und Gastronomiebereich
– Handwerksbetriebe
– Krankenhäuser
– Senioren- und Pflegezentren
– Transportdienste
– Verwaltung/Bürodienstleistungen
– Wäscherei - Individuelle Beratung durch den sozialen Dienst der Werkstätten
Die Vorteile für Ihr Unternehmen bei der Beschäftigung eines Menschen mit Behinderung
- Rückkehr des Beschäftigten in die Werkstatt jederzeit möglich
- Sozial- und Unfallversicherung über die SBK
- Beitrag zur gesellschaftspolitischen Verantwortung/ Integrationsbeitrag – öffentlichkeitswirksames soziales Engagement des Unternehmens
- Gelegenheit einen Beschäftigten während eines Praktikums unverbindlich kennen zu lernen
- Möglichkeit einem Beschäftigten eine Beschäftigung zu bieten – Vollzeit oder Teilzeit
- Beschäftigter bleibt Mitarbeiter der SBK, es entsteht kein Arbeitsverhältnis bei Abschluss eines Kooperationsvertrages – keine Arbeitnehmerüberlassung
- 50% der Lohnanteile können auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden. Wir berechnen für unsere Leistungen nur den verminderten Steuersatz von 7%.
- Bei Übernahme des Beschäftigten in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis sind finanzielle Zuschüsse/ Prämien per Antrag bei der Agentur für Arbeit/ Landschaftsverband Rheinland möglich.
- Firmen können sich durch diese voll subventionierten Arbeitsplätze zusätzliche Dienste leisten, die zu einer Entlastung der übrigen Belegschaft führen,
- Es entstehen zunächst ausschließlich zusätzliche Beschäftigungsplätze, vorhandene Arbeitsplätze werden also nicht verdrängt
- Grundausstattung an Arbeitsschutzbekleidung sowie Vorsorgeuntersuchungen durch die SBK
Informationen hierzu erhalten Sie hier…
Fachbereichsleiterin
Christian Manz
0221 7775-3401
christian.manz@sbk-koeln.de