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Details A – Z
Detailinformationen rund um die Beschäftigung in den SBK-Werkstätten für Menschen mit geistigen Behinderungen.
Arbeitsbegleitende Angebote
- Lese-Schreibkurse, Rechenkurse, Kreativ-Kunstkurse, Theater, Fußball, Tanzen, Squaredance, Feldenkrais, …
- darüber hinaus möglich: Krankengymnastik, Ergo- und Logotherapie, Gebärdensprachkurse, Gesprächskreise, …
Arbeitssicherheit
- Arbeits- und Schutzkleidung wird von der Werkstatt zur Verfügung gestellt
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi) und definierte und ausgebildete Arbeitssicherheitsbeauftragte überwachen die Einhaltung der Arbeitssicherheitsregeln
- Regelmäßige Gefährdungsanalysen gewährleisten die Sicherheit an jedem Arbeitsplatz
Ausbildung der Mitarbeiter
- Mitarbeiter haben mindestens eine pflegerische, gewerbliche und/oder handwerklich-technische Qualifikation
- Führungskräfte haben vielfach Meisterausbildung, Heilerziehungspflegeabschluss oder Studium
- Alle Mitarbeiter haben mindestens eine pädagogische Zusatzausbildung; Standard ist in den SBK Werkstätten die geprüfte Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung (gFAB)
Beschäftigungszeit
- 37 Stunden wöchentliche Arbeitszeit (Pausen inklusive)
- Montags bis Donnerstags von 7:45 bis 15:30 Uhr, Freitags bis 13:45 Uhr
Entlohnung
- 63,00 € monatlich im ersten Jahr BBB durch den Leistungsträger
- 75,00 € monatlich ab dem zweiten Jahr BBB durch den Leistungsträger
- Im Arbeitsbereich können, in Abhängigkeit von prämienrelevanten Faktoren und dem Einsatzort, deutlich höhere Arbeitsprämien erreicht werden.
Erwerbsminderungsrente
- Frühzeitig oder seit Geburt behinderte Menschen haben nach einer Wartezeit von 20 Jahre Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente (früher Erwerbsunfähigkeits- oder EU-Rente)
- Auch nach dem Erwerb des Anspruches auf die Erwerbsminderungsrente ist eine Weiterbeschäftigung in der WfbM und damit die Erarbeitung weiterer Rentenansprüche (bis zum Eintritt der Altersrente) möglich
- Für Menschen mit Schwerbehinderung erfolgt der Eintritt in die Altersrente aktuell mit 63 Jahre und wird für nach dem 31.12.1940 geborene sukzessive auf 65 Jahre angehoben
Perspektive
- Kontinuierliche Beratung / Begleitung durch den sozialen Dienst
- Möglichkeit zur Auswahl / zum Wechsel des Arbeitsplatzes nach Wunsch und Interesse
- Ziel: Schaffung einer Perspektive auf dem 1. Arbeitsmarkt
Sonstige Leistungen
- Fahrtkostenerstattung
- Organisation des Fahrdienstes bei Bedarf
- Kostenfreies Mittagessen
Sozialleistungen
- Anspruch auf Grundsicherungsleistungen (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung)
- Anspruch auf Kindergeld an die Eltern
Urlaubsregelung
- Basisanspruch = 30 Tage Urlaub pro Jahr
- Zusatzanspruch = 5 Tage Urlaub pro Jahr bei anerkannter Schwerbehinderung gemäß § 125 SGB IX
Weiter Informationen
Telefon: 0221 98 388 – 0
Telefax: 0221 98 388 – 24
E-Mail: sbk.werkstatt@sbk-koeln.de