Hinweisgebersystem der SBK
Die SBK Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH (im Folgenden „SBK“) haben als gemeinnütziges kommunales Unternehmen eine besondere Verantwortung für Fairness, Ehrlichkeit und Transparenz. Das Vertrauen unserer Bewohner*innen, Klient*innen, Mieter*innen, aber auch Geschäftspartner*innen und Mitarbeiter*innen ist unser wertvollstes Gut. Zum Vertrauen und unserer Verantwortung zählt, dass die SBK und jede*r ihrer Mitarbeiter*innen die hohen qualitativen und ethischen Standards des Unternehmensleitbildes sowie die geltenden Gesetze und Regeln jederzeit wahren.
Wir sind offen für ehrliche und konstruktive Hinweise auf Missstände und Risiken.
Mitarbeiter*innen können sich jederzeit an Ihre Vorgesetzten oder den Betriebsrat wenden, dies ist Ausdruck unserer offenen Unternehmenskultur.
Wer eine anonyme Mitteilung einer offenen Ansprache – gleich aus welchem Grund – vorzieht, hat über das eingerichtete Hinweisgebersystem die Möglichkeit, Verstöße bezüglich Korruption, Diskriminierung, Straftaten, Bestechung, Mobbing, sexuelle Belästigung oder Datenmissbrauch zu melden. Bitte sehen Sie jedoch von Kundenanfragen oder einfachen Kundenbeschwerden über dieses System ab.
Sie können hier auch menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und Verletzungen gemäß des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) melden. Hierzu verweisen wir auf die Verfahrensordnung, in der Sorgfaltspflichten aufgeführt sind, zu denen Hinweise gemäß LkSG abgegeben werden können.
Die SBK gehen allen gemeldeten Hinweisen auf Verstöße nach und sorgen für eine konsequente und faire Aufklärung. Die SBK stellen im Rahmen ihrer Möglichkeiten sicher, dass es keinerlei negative Auswirkungen für die hinweisgebende Person gibt.
Solange Sie selbst keine Daten eingeben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, schützen wir Ihre Anonymität. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen dann allerdings keine Rückmeldungen zum weiteren Verlauf Ihrer Eingabe geben können. Informationen zum Datenschutz für Hinweisgebende finden Sie hier.
Im Rahmen der Aufklärung der Hinweise tragen wir aber auch den schutzwürdigen Interessen der von einer Meldung betroffenen Personen Rechnung. Bitte berücksichtigen Sie, dass Verdächtigungen und Anschuldigungen gegen eine Person für diese schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen können. Wir bitten Sie daher, das Hinweisgeber-Formular unbedingt verantwortungsvoll zu nutzen.
Hinweis abgeben
Tipps zur Abgabe von Hinweisen
Eine bestmögliche Bearbeitung wird erleichtert, wenn der Sachverhalt so schlüssig nachvollziehbar wie möglich beschrieben ist. Sie können sich bei der Erläuterung Ihres Hinweises an den folgenden Fragen orientieren:
- Was für ein Verstoß hat sich ereignet?
- Wie wurde der Verstoß begangen?
- Wer hat den Verstoß begangen?
- Wo hat sich der Vorfall ereignet (Standort, Haus, Abteilung etc.)?
- Wann ist der Verstoß passiert (Zeitraum, Datum)?
- Welche Belege/Indizien gibt es für den Verstoß?
Danke für Ihre konstruktive Unterstützung!