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SBK-Werkstätten

Auch nach AZAV zertifiziert

Gebäudeteile der SBK-Werkstatt in Köln-Poll und das Zertifizierungslogo

(7. Dezember 2012) Die SBK-Werkstätten für Menschen mit geistiger Behinderung sind jetzt auch nach AZAV zertifiziert. Das Kürzel „AZAV“ steht für Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung und betrifft die Leistungen im Berufsbildungsbereich der SBK-Werkstätten.

Diese erfüllen damit eine Anforderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Leistungen (Eingangsverfahren und berufliche Bildung) werden in diesem Bereich von der Regionaldirektion beziehungsweise den örtlichen Arbeitsagenturen finanziert.

Durch die Zertifizierung nach AZAV ist der Berufsbildungsbereich der SBK-Werkstätten inklusive Eingangsverfahren als Träger von Maßnahmen zur Arbeitsförderung zugelassen und hat seine Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit vor der Zertifizierungsstelle TAW Cert unter Beweis gestellt. Die Zulassung ist bis zum Jahr 2017 gültig und es werden jährliche Überwachungsaudits durchgeführt.

Mehr zu den SBK-Werkstätten erfahren Sie hier…

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