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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Die SBK Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH bekennt sich zur Achtung der Menschenrechte sowie dem Schutz unserer Umwelt bewusst. 

Mit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat der Gesetzgeber konkrete Rahmenbedingungen für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung in Lieferketten geschaffen.  Hierzu gehören beispielsweise das Verbot von Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne ebenso wie der Schutz der Umwelt. Davon profitieren die Menschen in den Lieferketten ebenso wie unsere Mitarbeitenden und unsere Bewohnerinnen und Bewohner.

Grundsatzerklärung

Seit 2023 ist das LkSG in Kraft, seit 2024 verpflichtet es auch die SBK, die Kernelemente unternehmerischer Sorgfalt in der eigenen Wertschöpfung und gegenüber Lieferanten zu etablieren. 

In der Grundsatzerklärung der SBK ist ausführlich dargestellt, wie wir die Anforderungen aus dem LkSG umsetzen. Das Dokument informiert über die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken in unserem Geschäftsbereich und unseren Wertschöpfungsketten. Auch zeigt die Erklärung Präventions- und Abhilfemaßnahmen auf, mit denen wir die identifizierten Risiken weiter minimieren. Die Grundsatzerklärung der SBK wird fortlaufend aktualisiert.

Die Grundsatzerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz im Sinne des § 6 Abs. 2 LkSG finden Sie hier.

Lieferantenkodex

Nachhaltigkeit in unserer Lieferkette bedeutet bei uns neben einer sorgfältigen Lieferantenauswahl und der gezielten Lieferantenentwicklung auch die bewusste Beschaffung nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen. Um ein sozial und ökologisch verträgliches Produktportfolio aufzubauen, sind uns langfristige Beziehungen zu unseren Lieferanten und Dienstleistern, Kommunikation und Kooperation besonders wichtig. Daher arbeiten wir mit einem Lieferantenkodex für unsere unmittelbaren Zulieferer, der die Sorgfaltspflichten hinsichtlich Umwelt und Menschenrechte über die gesamte Lieferkette hinweg sicherstellen soll.

Den Lieferantenkodex können Sie hier einsehen.

Menschenrechtsbeauftragte

Unsere Menschenrechtsbeauftragte ist für die Überwachung des menschenrechtlichen Risikomanagements und die Umsetzung des Lieferkettengesetzes bei der SBK verantwortlich. 

Beschwerdeverfahren

Um sicherzustellen, dass das LkSG in unserem eigenen Geschäftsbereich und in unseren Lieferketten eingehalten wird, hat die SBK ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Dort können Beschwerden und Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten gemeldet werden.

Zum Online-Beschwerdeverfahren gelangen Sie hier.

Darüber hinaus stehen Ihnen folgende Wege offen, um Hinweise einzureichen:

E-Mail

Ihre Hinweise bzw. Beschwerden richten Sie bitte an folgende Adresse: hinweis.lieferkette@sbk-koeln.de

Telefon

Meldungen können Sie zu den Geschäftszeiten auch telefonisch abgeben. Die Rufnummer lautet: 0221 7775-8142

Postalisch

SBK Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH
Beschwerdestelle Lieferketten
Boltensternstraße 16
50735 Köln

Weitere Informationen hierzu finden Sie in der „Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren“ der SBK, die Sie hier herunterladen können.