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Maßnahmen des NRW-Gesundheitsminesteriums

Erlass verbietet Betreten

Texttafel: Betretungsverbot bis 10.5. verlängert.

(4.5.2020) Das Land NRW hat das Betretungsverbot von stationären Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen bis zum 10. Mai 2020 verlängert. Die SBK arbeiten an Konzepten für vorsichtigen Lockerungen nach diesem Zeitpunkt. Hierüber werden wir unsere betroffenen Bewohner*innen und deren Angehörigen rechtzeitig informieren.

(23.3.2020) Auf Anweisung des NRW-Gesundheitsministers ist das Betreten von stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ab sofort ausdrücklich untersagt! Hierzu gehören unter anderem vollstationäre Einrichtungen der Pflege und Wohnformen der Eingliederungshilfe sowie besondere Wohnformen im Sinne des SGB XII und damit auch alle stationären Angebote der SBK. Verstöße hiergegen werden als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro und als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verfolgt.

Nach § 2 der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 22. März 2020 sind Besuche untersagt, die nicht der medizinischen oder pflegerischen Versorgung dienen oder aus Rechtsgründen erforderlich sind. Die Einrichtungsleitung soll Ausnahmen unter Schutzmaßnahmen und nach Hygieneunterweisung zulassen, wenn es medizinisch oder ethisch-sozial geboten ist (z. B. bei Palliativpatienten).

www.mags.nrw/pressemitteilung/landesregierung-beschliesst-weitreichendes-kontaktverbot-und-weitere-massnahmen-zur

(14.3.2020) Der komplette Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums liegt mittlerweile im Wortlaut vor und wird in allen stationären Einrichtungen der SBK umgesetzt. Online finden Sie ihn hier… Wir möchten alle potentiellen Besucherinnen und Besucher noch einmal um Beachtung der Besuchseinschränkung bitten. Zudem der Hinweis, dass bis auf weiteres alle Veranstaltungen, Fortbildungsangebote und übergreifenden Gruppenangebote an allen SBK-Standorten hiermit abgesagt sind. Der Mittagstisch im Riehler SBK-Festsaal entfällt ab Montag, 16.3. ebenfalls. Mieterinnen und Mieter des Geländes werden auf Wunsch über das Angebot „Essen auf Rädern“ von unserer Zentralküche versorgt.

(13. März 2020) Das Gesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen „… bereitet einen Erlass vor, der Besuche in Pflegeheimen und Krankenhäusern stark einschränkt. Der Erlass empfiehlt unter anderem deutliche Einschränkungen der Besuche mit Ausnahmen für medizinisch oder ethisch-soziale Besuche (z.B. Kinderstationen, Palliativpatienten) in den Krankenhäusern.

Der Erlass für die Pflegeeinrichtungen sieht vor, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten sowie Personen, bei denen ein Infektionsverdacht nach den Kategorisierungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) besteht, die Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, in den besonders schutzbedürftige Menschen leben, nicht mehr besuchen dürfen. Darüber hinaus werden Besuche auf maximal eine Stunde pro Tag und eine Person je Bewohnerin bzw. Bewohner beschränkt. Veranstaltungen mit Externen sind zu unterlassen.

Des Weiteren stellen die Gesundheitsfachschulen sowie Pflegeschulen im Land ab Montag, 16. März den Lehrbetrieb ein. Die Schülerinnen und Schüler der Gesundheitsfachberufe sowie die Pflegeschülerinnen und -schüler werden aufs erste ihre praktischen Ausbildungsinhalte zum Beispiel in den Pflegeheimen absolvieren.“

Quellen: mags.nrw/pressemitteilung

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